Wassergebühren und Herstellungsbeiträge
Wassergebühren
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluss | netto pro Jahr |
bis 2,5 qn cbm/h | 30,00 € |
bis 6 qn cbm/h | 60,00 € |
bis 10 qn cbm/h | 75,00 € |
über 10 qn cbm/h | 300,00 € |
Die Verbrauchsgebühr beträgt netto 1,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Abweichend hiervon beträgt die Gebühr für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden 0,20 € pro Kubikmeter, für Sportplätze und Friedhöfe 0,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,25 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr für Bauwasserzähler oder sonstige bewegliche Zähler beträgt 5,00 € pro angefangenen Monat.
Herstellungsbeiträge
Der Herstellungsbeitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche netto 1,90 €
b) pro qm Geschossfläche netto 8,70 €
Mehrwertsteuer
Zu den Nettobeiträgen und Nettogebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 7 Prozent erhoben.