Wassergebühren und Herstellungsbeiträge

Wassergebühren

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Nenndurchfluss netto pro Jahr
bis 2,5 qn cbm/h 30,00 €
bis 6 qn cbm/h 60,00 €
bis 10 qn cbm/h 75,00 €
über 10 qn cbm/h 300,00 €

Die Verbrauchsgebühr beträgt netto 1,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Abweichend hiervon beträgt die Gebühr für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden 0,20 € pro Kubikmeter, für Sportplätze und Friedhöfe 0,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,25 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr für Bauwasserzähler oder sonstige bewegliche Zähler beträgt 5,00 € pro angefangenen Monat.

 

Herstellungsbeiträge

Der Herstellungsbeitrag beträgt

a) pro qm Grundstücksfläche netto 1,90 €

b) pro qm Geschossfläche netto 8,70 €

 

Mehrwertsteuer

Zu den Nettobeiträgen und Nettogebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 7 Prozent erhoben.